Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.2, gültig ab 14.10.2026
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der it factory ag. Für Cloud Services und VoIP gelten zusätzlich Besondere Bestimmungen. Bei Widersprüchen haben die Besonderen Bestimmungen Vorrang.
1. Geltungsbereich und Rangordnung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Geschäftsverkehr zwischen der it factory ag, Dorfstrasse 4, 8537 Nussbaumen TG (nachfolgend it factory ag) und ihren Kunden. Sie sind Bestandteil jedes Auftrages. Mit der Annahme einer Offerte, einer Bestellung oder der Nutzung einer Leistung akzeptiert der Kunde diese AGB.
1.2 Für Cloud Services (Hosting, Domains, E-Mail-Filter, Hosted Exchange, Cloud-Backup, File Storage und vergleichbare Dienste) gelten zusätzlich die Besonderen Bestimmungen Cloud Services, für VoIP die Besonderen Bestimmungen VoIP. Sie werden mit ihrem Namen zitiert (z. B. Ziffer 2.4 der Besonderen Bestimmungen VoIP). Ziffern ohne Zusatz verweisen auf diese AGB.
1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: individuelle Vereinbarungen in Offerte oder Vertrag, Preis- und Tariflisten sowie Konditionen, Besondere Bestimmungen, diese AGB.
1.4 Einkaufs- oder andere allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit die it factory ag sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat und sie diesen AGB nicht widersprechen.
1.5 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail und die elektronische Annahme einer Offerte genügen.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Offerten der it factory ag gelten bis zum angegebenen Datum, ohne Angabe während 30 Tagen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte durch den Kunden zustande, sei es schriftlich, per E-Mail oder durch elektronische Annahme. Bei Bestellungen ohne vorgängige Offerte kommt der Vertrag mit der Bestätigung durch die it factory ag zustande.
2.3 Offertunterlagen sind vertraulich und dürfen ohne schriftliches Einverständnis der it factory ag nicht an Dritte weitergegeben oder ihnen zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exkl. MWST, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Die Ansätze für Dienstleistungen werden mit dem Kunden vereinbart oder im Vertrag festgehalten. Sofern nicht anders vereinbart, werden für Arbeiten ausserhalb der Bürozeiten folgende Zuschläge erhoben:
| 19:00 bis 07:00 Uhr | 25 % |
| an Wochenenden | 50 % |
| an Feiertagen | 100 % |
3.3 Verpflegungskosten gehen zu Lasten der it factory ag. Alle weiteren Spesen wie der Weg zum Einsatzort, angeordnete Fahrten während der Arbeitszeit, Flug- und Logierkosten gehen zu Lasten des Kunden. Sie werden nach Beleg verrechnet, Fahrten mit dem Personenwagen mit CHF 1.00 pro Kilometer.
3.4 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wiederkehrende Leistungen werden im Voraus pro Rechnungsperiode in Rechnung gestellt. Rechnungen und Mahnungen per E-Mail gelten als zugestellt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
3.5 Die it factory ag kann eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Depot) verlangen, insbesondere bei Neukunden, bei Zahlungsrückständen, bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder bei Bestellungen von Hardware, Software und Lizenzen von Drittherstellern.
3.6 Die erste Mahnung ist kostenlos. Für jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von CHF 40.00 (exkl. MWST) erhoben. Ab Verzug ist ein Verzugszins von 8 % geschuldet.
3.7 Bei Zahlungsverzug kann die it factory ag nach erfolgloser Mahnung die betroffenen Leistungen sperren. Wiederkehrende Gebühren bleiben während der Sperre geschuldet. Für die Wiederaufschaltung kann die it factory ag eine Gebühr nach Aufwand, mindestens CHF 50.00 (exkl. MWST), verrechnen. Bleibt auch eine zweite Mahnung erfolglos, kann die it factory ag den Vertrag fristlos auflösen.
3.8 Der Kunde darf Forderungen der it factory ag nicht mit Gegenforderungen verrechnen.
4. Preisanpassungen
4.1 Für neue Bestellungen gelten die Preise gemäss Offerte bzw. Webseite.
4.2 Preise für Hardware, Software und Lizenzen von Drittherstellern beruhen auf den Einkaufspreisen und Wechselkursen am Offertdatum. Ändern sich diese bis zur Bestellung beim Lieferanten, kann die it factory ag die betroffenen Positionen entsprechend anpassen. Sie informiert den Kunden über die Anpassung. Bis zur Bestellung beim Lieferanten kann der Kunde von den betroffenen Positionen zurücktreten.
4.3 Die it factory ag kann die Ansätze für Dienstleistungen sowie die Preise wiederkehrender Leistungen (z. B. Abonnemente, Lizenzen, Hosting) jederzeit anpassen, insbesondere wenn sich Lieferantenpreise oder Wechselkurse ändern. Sie kündigt die Anpassung mindestens 30 Tage im Voraus per E-Mail an. Bei einer Erhöhung kann der Kunde den betroffenen Vertrag auf das Inkrafttreten kündigen. Ohne Kündigung gilt die Anpassung als angenommen.
4.4 Für nutzungsabhängige Verbindungstarife im Bereich VoIP gelten die Besonderen Bestimmungen VoIP.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde macht gegenüber der it factory ag wahrheitsgetreue Angaben und teilt Änderungen seiner Post- und E-Mail-Adresse umgehend mit.
5.2 Der Kunde hält Benutzernamen und Passwörter geheim, wählt sichere Passwörter und schützt seine Geräte, Systeme und Daten vor unbefugtem Zugriff und Schadsoftware.
5.3 Der Kunde nutzt die Leistungen nur rechtmässig und gemäss den Anweisungen der it factory ag. Er informiert die it factory ag umgehend über Störungen sowie über eine rechts- oder vertragswidrige Nutzung durch ihn, seine Mitarbeitenden oder Dritte.
5.4 Bei rechtswidriger Nutzung, bei begründetem Verdacht darauf, bei Verstössen gegen diese AGB oder wenn die Infrastruktur gefährdet ist, kann die it factory ag die betroffenen Leistungen sofort sperren und den Vertrag in schweren Fällen fristlos auflösen. Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
5.5 Hat der Kunde eine Störungsuntersuchung verlangt und liegt die Ursache bei ihm, etwa bei Mängeln oder Bedienungsfehlern an seinen Geräten, trägt er die Kosten für Eingrenzung und Behebung.
5.6 Der Kunde haftet gegenüber der it factory ag für Schäden, die aus der Verletzung seiner Pflichten entstehen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die it factory ag bleibt bei Warenlieferungen bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümerin der Ware. Sie kann den Eigentumsvorbehalt beim Betreibungsamt des Kunden eintragen lassen.
7. Lieferfristen und Abnahme
7.1 Die it factory ag bemüht sich, die in der Offerte angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Aus Lieferverzögerungen entsteht kein Anspruch auf Schadenersatz, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
7.2 Projekt- und Installationsleistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innert 10 Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich und unter Angabe der Mängel beanstandet oder wenn er sie produktiv nutzt. Gemeldete Mängel behebt die it factory ag durch Nachbesserung. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7.3 Nach der Abnahme beschränkt sich die Gewährleistung für Arbeitsergebnisse auf die Nachbesserung von Mängeln, die der Kunde innert 30 Tagen nach Abnahme meldet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Fristen.
8. Lizenzrecht und Arbeitsergebnisse
8.1 Der Kunde ist für die Einhaltung von Softwarelizenzbedingungen selbst verantwortlich. Stellt die it factory ag bei ihren Dienstleistungen fest, dass der Kunde Lizenzbestimmungen nicht einhält, weist sie ihn darauf hin. Für Software und Cloud-Dienste von Drittherstellern (z. B. Microsoft) gelten zusätzlich deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen, die der Kunde mit der Bestellung akzeptiert.
8.2 An Arbeitsergebnissen der it factory ag wie Konfigurationen, Skripten und Dokumentationen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Gebrauch. Know-how, Werkzeuge und vorbestehende Komponenten bleiben im Eigentum der it factory ag.
9. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle Informationen vertraulich, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und dauert über die Beendigung des Vertrages hinaus. Die it factory ag verpflichtet ihre Mitarbeitenden und beigezogene Dritte entsprechend.
10. Datenschutz
10.1 Bearbeitet die it factory ag im Auftrag des Kunden Personendaten, tut sie dies nur zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, nach den Weisungen des Kunden und gemäss dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Der Kunde ist einverstanden, dass die it factory ag dafür Unterauftragnehmer beizieht (z. B. Rechenzentrums- und Cloud-Anbieter), die sie sorgfältig auswählt.
10.2 Daten und Inhalte des Kunden gibt die it factory ag nur heraus, wenn sie gesetzlich oder durch behördliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder dies zur Durchsetzung ihrer Forderungen erforderlich ist (z. B. Inkasso).
10.3 Weitere Angaben enthält die Datenschutzerklärung.
11. Leistungserbringung und Verfügbarkeit
Die it factory ag betreibt ihre Dienste mit grosser Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik und bemüht sich, sie rund um die Uhr anzubieten. Sie kann zur Leistungserbringung Dritte beiziehen. Wartungsarbeiten führt sie nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten durch und kündigt vorhersehbare Unterbrüche rechtzeitig an. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist.
12. Garantie und Haftung
12.1 Die Garantie erstreckt sich auf alle innerhalb der Garantiefrist auftretenden Mängel, die nachweisbar auf schlechtem Material oder fehlerhafter Produktion beruhen. Für Hardware und Software von Drittherstellern gelten die Garantiebedingungen und -fristen des Herstellers. Für Hardware-Lieferungen ohne Herstellergarantie beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Lieferung, gegenüber Konsumenten gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren. Mängel sind nach ihrer Entdeckung umgehend zu melden.
12.2 Die Ersatzleistung beschränkt sich nach Wahl der it factory ag auf Reparatur, Ersatz oder Vergütung des Fakturawertes der mangelhaften Ware. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere für Demontage und Montage sowie für Schäden, die direkt oder indirekt auf die mangelhafte Ware zurückzuführen sind, wird abgelehnt.
12.3 Die it factory ag haftet nur für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust und Datenwiederbeschaffung, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, nicht realisierte Einsparungen, entgangenen Gewinn und andere Folgeschäden. Die Haftung für Hilfspersonen ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
12.4 Für die Sicherung seiner Daten ist der Kunde verantwortlich, sofern er nicht die it factory ag ausdrücklich damit beauftragt hat.
12.5 Vorbehalten bleibt die zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden und nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
13. Höhere Gewalt
Die it factory ag haftet nicht, wenn die Leistungserbringung durch Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs unterbrochen, eingeschränkt oder unmöglich ist, wie höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, Stromausfall oder Ausfälle von Netzen und Lieferanten, die sie nicht zu vertreten hat. Für die Dauer solcher Ereignisse ist sie von ihren Leistungspflichten befreit und informiert den Kunden in geeigneter Form.
14. Vertragsdauer und Kündigung
14.1 Sofern in der Offerte oder den Besonderen Bestimmungen nichts anderes vereinbart ist, gilt für wiederkehrende Leistungen eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird. E-Mail genügt.
14.2 Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragsdauer durch den Kunden oder aus einem von ihm zu vertretenden Grund aufgelöst, bleiben die Gebühren bis zum Ende der Vertragsdauer geschuldet. Eine anteilige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
14.3 Das Aufschalten bestellter Dienstleistungen kann sich aus organisatorischen oder technischen Gründen verzögern. Daraus kann der Kunde keine Ansprüche ableiten.
14.4 Die it factory ag kann den Vertrag fristlos auflösen, wenn über den Kunden der Konkurs eröffnet, ein Nachlassverfahren eingeleitet oder der Kunde zahlungsunfähig wird.
15. Änderungen der AGB und der Leistungen
Die it factory ag kann diese AGB und die Besonderen Bestimmungen ändern. Die jeweils gültige Fassung ist auf itfactory.ag veröffentlicht, frühere Fassungen bleiben abrufbar. Sie kann zudem Umfang und technische Ausgestaltung ihrer Leistungen anpassen, insbesondere bei technischen Weiterentwicklungen oder Änderungen bei Lieferanten. Änderungen zum Nachteil des Kunden werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in geeigneter Form angekündigt, z. B. per E-Mail oder mit Hinweis auf der Rechnung. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er die betroffenen Verträge auf das Inkrafttreten kündigen. Ohne Kündigung gelten die Änderungen als angenommen.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Ist eine Bestimmung nichtig oder unwirksam, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
16.2 Rechte und Pflichten aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen ist die Übertragung durch die it factory ag an eine Rechtsnachfolgerin oder eine verbundene Gesellschaft.
16.3 Es gilt Schweizerisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz der it factory ag. Die it factory ag kann den Kunden auch an seinem Sitz belangen. Vorbehalten bleiben zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten (Art. 32 und 35 ZPO).
Version 1.2, gültig ab 14.10.2026
Alle Fassungen
- Version 1.2 (diese Seite), gültig ab 14.10.2026
- Version 1.1, gültig bis 13.10.2026
